Allgemeine Geschäftsbedingungen

Damit alles seine Richtigkeit hat

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VITA Sports

1) Für den Umfang der Leistungen sind die beiderseitigen Erklärungen maßgebend. Die Berechtigung des Mitglieds wird durch die Ausstellung und Aushändigung eines Transponderarmbandes dokumentiert. Für die Aushändigung des Transponderarmbandes wird ein Pfand in Höhe von 10,- € erhoben. Nach Vertragsbeendigung und Rückgabe des Transponderarmbandes wird die Pfandgebühr in Höhe von 10,-€ erstattet.

2) Abhängig von der Vertragsoption ist das Mitglied zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung der Clubräume berechtigt. Die Mitbenutzung der Ballsportangebote (Tennis, Soccer, Squash, Badminton) der VITA Sports sind nicht im Beitrag enthalten.

3) Für die anfallenden Dienstleistungen wie z.B. Fitness Check, Trainingsplanung, Einweisung in die Trainingsgrundlagen usw., die zur Benutzung des Studios erforderlich sind, ist ein einmaliger Betrag (Starterpaket) zu entrichten. Ein Zutritt erfolgt nur mit dem Mitgliedsausweis bzw. Transponderarmband. Muss ein Mitgliedsausweis bzw. Transponderarmband aufgrund schuldhaften Verlustes oder aufgrund schuldhafter Verursachung des Mitgliedes erneuert werden, wird für die Neuausstellung eine Kostenpauschale von 10,00 € erhoben. Dem Mitglied wird die Möglichkeit eingeräumt, einen geringeren Schaden als den geltend gemachten bzw. auch den Nichteintritt eines Schadens nachzuweisen. Beim Verlust der Mitgliedskarte bzw. des Transponderarmbandes ist die VITA Sports unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4) Der 4 – wöchentliche Beitrag und das Starterpaket ist im Voraus zu entrichten und wird per SEPA-Basis-Lastschrift eingezogen. Der im Voraus fällige Beitrag wird im 4 wöchentlichen Rhythmus (alle 28 Tage) abgebucht.

5) Eine Änderung der Laufzeit ist nur mit der Zustimmung des Clubs zum Ende des nächsten Quartals bei Aufzahlung der Beitragsdifferenz und einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,- € möglich.

6) Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstitutes zu erstatten. Änderungen vertragsrelevanter Daten des Mitglieds (z.B. Namen, Adresse und Bankverbindung)sind dem VITA Sports unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Nutzers.

7) Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes durch den Gesetzgeber ändert sich der Mitgliedsbeitrag nach der Erstlaufzeit entsprechend.

8) Eine Haftung des Studios für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhaltens des Studios zurückzuführen.

9) Bei Schülern, Azubis oder Studenten muss die jeweilige Bescheinigung jedes Semester innerhalb 2 Wochen nach Semesterbeginn der VITA Sports schriftlich vorgelegt werden. Sollte das Mitglied dem nicht nachkommen, wird der Vertrag im Falle einer Vertragsverlängerung zu den aktuell gültigen Konditionen angepasst.

10) Nach Prüfung der Bonität durch die VITA Sports ist das Mitglied berechtigt die Bezahlung der Sonderleistungen (z.B. Getränke, Sauna u. ä.) bargeldlos über das Transponderarmband vorzunehmen. Sollten die entstandenen Beträge nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen werden, so werden diese vom angegebenen Mitgliedskonto abgebucht. Eine Vorankündigung (Prenotification) von 5 Tagen erfolgt schriftlich per E-Mail oder Post. Das Mitglied ist berechtigt einen Guthabenbeitrag auf sein Transponderarmband aufzuladen.

11) Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es werden ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Dienstleister, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden sowie bei berechtigtem Interesse Inkasso-Unternehmen.

12) Einwilligung in die Datenverarbeitung bei Nutzung der Milon Trainingsgeräte Das Mitglied ist damit einverstanden, dass die folgenden Daten über ihn von der VITA SPORTS GmbH erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

  • Stammdaten (Namen, Geburtsdatum, Adresse und Kontaktdaten, Laufzeit meines Trainingsvertrages)
  • Trainingsdaten (Einstellungen der Trainingsgeräte und bei der Nutzung der Geräte erhobene Daten wie Zeit und Umfang des Trainings
  • Gesundheitsbezogene Daten, die im Rahmen von Gesundheitsuntersuchungen erhoben wurden oder die ich dem Fitnessstudio mitgeteilt habe (Größe, Gewicht, Blutdruck, Verletzungen, Medikamente und Ähnliches)

Das Mitglied ist einverstanden, dass diese Daten auf Servern, betrieben und gewartet durch die Milon Care GmbH, übermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

Zweck der Datenverarbeitung:
Die Datenverarbeitung dient der Planung und Optimierung für das Training des Mitgliedes durch Mitarbeiter des Fitness-Studios vor Ort und der automatischen Wahl der Einstellungen seiner Trainingsgeräte. Auf seine Daten kann das Mitglied in jedem teilnehmenden Fitness-Studio durch die Nutzung der milon Trainingsgeräte zugreifen. Zudem ist geplant, dass das Mitglied seine Daten zu einem späteren Zeitpunkt auch über das Internet selbst einsehen kann.
Die Daten des Mitglieds werden von der Milon Care GmbH in keinem Fall an Dritte weitergegeben oder für Werbung oder Markt- und Meinungsforschung vereinbart und genutzt. Für statistische Zwecke werden seine Daten nur in anonymisierter Form verwendet.

Rechte des Mitglieds:
Das Mitglied kann jederzeit nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz Auskunft über die über mich gespeicherten Daten verlangen. Ansprechpartner ist der Datenschutzbeauftragte der Milon Care GmbH, An der Laugna 2, 86494 Emersacker.

13) VITA Sports ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, soweit die Änderung notwendig erscheint und das Mitglied hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Beabsichtigte Änderungen werden dem Mitglied in Textform mitgeteilt. Sie gelten als vereinbart, wenn das Mitglied innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe nicht in Textform widerspricht. VITA Sports wird das Mitglied bei Beginn der Frist auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung des Schweigens besonders hinweisen.

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